Bundesdatenschutzbeauftragte sieht Klärungsbedarf beim ePA-Rechtemanagement

Die BfDI erwartet durch den EHDS mögliche Änderungen beim Zugriffsmanagement der ePA, sieht offene Fragen bei biometrischer Authentifizierung und will Krankenkassen mit Regulierungslabors mehr Rechtssicherheit geben…

12. Mai 2026
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Die Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums könnte das Zugriffsmanagement in der elektronischen Patientenakte verändern. Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider verwies darauf, dass die EHDS-Verordnung das Recht auf Beschränkung des Zugangs zu elektronischen Gesundheitsdaten detaillierter regelt als bisher. Unmittelbar gelten sollen diese Vorgaben frühestens ab dem 26. März 2029.

Nach dem Wechsel der ePA zum Widerspruchsverfahren wurde das Rechtemanagement neu geregelt. Trotz verschiedener Widerspruchsmöglichkeiten können Versicherte derzeit nicht festlegen, dass einzelne Leistungserbringer nur auf bestimmte Dokumente zugreifen. Specht-Riemenschneider will mit dem Gesetzgeber, der Gematik und den Krankenkassen erörtern, ob und wie sich die EHDS-Regelungen auf die ePA auswirken.

Klärungsbedarf sieht sie auch bei der Authentifizierung. Nach ihren Angaben verlangt die DSGVO das höchstmögliche Sicherheitsniveau nach dem Stand der Technik. Biometrische Verfahren auf marktüblichen mobilen Endgeräten erreichen nach Untersuchungen des BSI jedoch nicht das erforderliche Vertrauensniveau „hoch“, sondern bestenfalls „substantiell“, meist nur „normal“. Initial müsse daher eine sicherere Authentifizierung erfolgen.

Mehr Rechtssicherheit will Specht-Riemenschneider zudem bei der Auswertung von Versichertendaten nach Paragraf 25b SGB V schaffen. Regulierungslabors sollen Krankenkassen, Behörden, öffentliche Stellen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit datenschutzrechtlicher Expertise bei neuen Programmen und Projekten unterstützen. Ziel sei, dass Versicherte und ihre Daten geschützt bleiben und zugleich Innovationen in die Versorgung kommen.

Quelle:
aerzteblatt.de

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