Bundesregierung einigt sich auf Gesetzentwurf für die Pflegeversicherung
Das Bundeskabinett einigt sich auf den Entwurf für ein Pflegegesetz, hält den Beitragssatz stabil und verlagert zentrale Strukturfragen in eine Expertenkommission…
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Der Kabinettsbeschluss stabilisiert die Pflegeversicherung zunächst, lässt die strukturellen Finanzierungsfragen und die Finanzierung der erwarteten Defizite aber offen. Das Bundeskabinett einigte sich am 30. September 2026 auf den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes. Der Beitragssatz soll 2027 bei 3,6 Prozent bleiben. Der Zuschlag für Kinderlose steigt zum 1. Januar 2027 um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent. Für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner ist ein Zuschlag von 0,52 Punkten vorgesehen.
Die Beitragsbemessungsgrenze soll monatlich um 300 statt um 1.000 Euro steigen. Geplant sind außerdem eine Beteiligung der Länder an Investitionskosten, die Weiterentwicklung des kapitalgedeckten Pflegevorsorgefonds und Vorschläge für einen Pflegedeckel. Das erwartete Defizit beträgt 4,4 Milliarden Euro für 2026 und 7,6 Milliarden Euro für 2027. Wie die Finanzierungslücken geschlossen werden, blieb offen.
Eine Expertenkommission soll in der kommenden Woche beauftragt werden. Sie soll Vorschläge für eine Strukturreform sowie für den Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung vorlegen und Ausgleichsmechanismen verfassungsrechtlich prüfen. Erste Vorschläge sollen bis Ende Januar 2027 vorliegen. Linnemann will den Entwurf im Frühjahr 2027 ins Kabinett bringen, damit zum 1. Juli 2027 eine weitere Strukturreform angegangen werden kann.
Der Entwurf sieht eine zielgenauere Pflegebegutachtung, eine konsequentere Prüfung von Rehabilitationsmöglichkeiten, mehr Kurzzeitpflegeplätze und eine bessere Versorgung in akuten und pflegerischen Notsituationen vor. Die Rentenpunkte pflegender Angehöriger sollen nicht gekürzt werden. Die Bundesregierung will sich stärker für Familien mit pflegebedürftigen Kindern einsetzen. Die SPD erklärte, Leistungskürzungen verhindert zu haben. Grüne und Linke kritisierten die Einigung. GKV-Spitzenverband und Techniker Krankenkasse verwiesen auf offene Finanzierungsfragen und zusätzliche Belastungen. Die PKV begrüßte den Beschluss und die Prüfung einer rechtssicheren Finanzierung.
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