Bundesregierung will Meistbegünstigungsklausel in der Krankenhausvergütung endgültig streichen

Mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Meistbegünstigungsklausel in der Krankenhausvergütung endgültig entfallen und der Orientierungswert künftig die Obergrenze für Vergütungssteigerungen bilden…

5. Juni 2026
  • Politik
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Die Bundesregierung plant, die Meistbegünstigungsklausel in der Krankenhausvergütung dauerhaft abzuschaffen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) sieht vor, dass künftig der Orientierungswert die Obergrenze für Steigerungen der Landesbasisfallwerte bildet, sofern er die Grundlohnrate nicht übersteigt.

Bisher garantierte die Klausel den Kliniken stets den höheren von zwei Werten. Entweder die Veränderungsrate der beitragspflichtigen GKV-Einnahmen oder den Orientierungswert, der die tatsächliche Kostensteigerung im Klinikbereich abbildet. Das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) hatte die Klausel bereits Ende März 2026 für ein Jahr ausgesetzt.

AOK-Bundesverbandschefin Dr. Carola Reimann bezeichnete den Schritt beim Krankenhaus-Report 2026 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) als wichtig. Sie kritisierte jedoch, dass der Einspareffekt deutlich abgeschwächt werde, weil darüberhinausgehende Tarifsteigerungen weiterhin zu 50 Prozent berücksichtigt werden.

Der Bundestag muss dem BStabG noch zustimmen.

Quelle:
aok.de

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