Bundesverband Pflegemanagement: Pflegeneuordnungsgesetz verfehlt strukturelle Reform
Der Bundesverband Pflegemanagement bewertet den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz als unzureichend. Er sichere weder die Pflegeprofession verbindlich ab noch schaffe er eine tragfähige Finanzierungsgrundlage…
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Der Bundesverband Pflegemanagement kritisiert den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz als strukturell unzureichend. Statt einer grundlegenden Reform, die Pflegebedarf verlässlich finanziert und die Pflegeprofession verbindlich verankert, reihe sich der Entwurf in eine Reihe von Maßnahmen ein, die vor allem Kosten begrenzen und bestehende Strukturen stabilisieren.
Besonders kritisch bewertet der Verband, dass Pflegefachpersonen weiterhin nicht als eigenständige, steuernde Akteure im Versorgungssystem verankert werden. Zwar enthalte der Entwurf einzelne Ansätze zur pflegefachlichen Beratung und Koordination, diese blieben jedoch unzureichend, solange Pflegefachpersonen nicht verbindlich mit klaren Kompetenzen, Verantwortung und Entscheidungsspielräumen ausgestattet werden.
Mit Blick auf die Personalbemessung warnt Vorstandsmitglied Peter Koch: Werden wissenschaftlich ermittelte Personalbedarfe aus finanziellen oder arbeitsmarktpolitischen Gründen abgesenkt, verlagere sich die Verantwortung auf Einrichtungen und beruflich Pflegende, ohne dass die nötigen Rahmenbedingungen gesichert sind.
Zusätzlich sieht der Verband die tarifliche Absicherung in der Langzeitpflege gefährdet. Jede Aufweichung der Tariftreue-Verpflichtung schwäche die Attraktivität des Pflegeberufs und setze Einrichtungen in Pflegesatzverhandlungen unter Druck.
Der Verband fordert im weiteren Gesetzgebungsverfahren: eine grundlegende Finanzierungsreform der Pflegeversicherung, die verbindliche Stärkung der Pflegeprofession, den Schutz tariflicher Entlohnung, eine bedarfsgerechte Personalbemessung sowie eine klare Aufwertung von Führung und Management in der Pflege.
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