BWKG-Umfrage: Jede vierte Pflegeeinrichtung erwartet 2026 rote Zahlen

26,9 Prozent der Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg rechnen 2026 mit einem negativen Ergebnis. Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz droht die Lage weiter zu verschärfen…

2. September 2026
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Die wirtschaftliche Lage der Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg hat laut einer aktuellen BWKG-Umfrage den schlechtesten Stand seit Beginn der jährlichen Indikator-Erhebungen im Jahr 2010 erreicht. 26,9 Prozent der befragten Geschäftsführenden rechnen für 2026 mit einem negativen Ergebnis, 39,5 Prozent erwarten eine weitere Verschlechterung. Nur 4,7 Prozent gehen von einer Verbesserung aus.

BWKG-Vorstandsvorsitzender Heiner Scheffold nennt das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) als zentralen Belastungsfaktor. Der Entwurf sieht vor, die bisherigen Tariftreue-Regelungen vorübergehend auszusetzen und Steigerungen der Pflegevergütung zu deckeln. Steigen Tarifgehälter stärker als diese Obergrenzen, bleiben Einrichtungen auf einem Teil der Personalkosten sitzen. Einen vergleichbaren Mechanismus habe das Ende Juli verabschiedete GKV-Stabilisierungsgesetz bereits im Krankenhausbereich eingeführt.

Parallel verschärft sich der Personalmangel, denn 81,1 Prozent der Einrichtungen haben Schwierigkeiten, Pflegefachkräfte zu gewinnen, 28,9 Prozent finden keine Pflegehilfskräfte, und 36,7 Prozent berichten von Problemen bei der Gewinnung von Auszubildenden.

Die BWKG fordert eine stärkere Verzahnung von informeller Pflege, ambulanten Angeboten und stationären Einrichtungen sowie eine dauerhafte Begrenzung der Eigenanteile Pflegebedürftiger. Zur Lösung des Personalproblems schlägt sie eine verstärkte Ausbildung von Pflegehilfskräften und eine schnellere Anerkennung ausländischer Fachkräfte vor.

Das PNOG ist noch nicht verabschiedet. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat Änderungen am Entwurf seiner Vorgängerin Nina Warken angedeutet. Ab dem 7. September berät der Bundestag den Entwurf weiter. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Quelle:
rechtsdepesche.de

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