Cochrane-Review stärkt erweiterte Pflegekompetenzen

Eine Cochrane-Analyse zeigt, dass Pflegefachpersonen ausgewählte ärztliche Aufgaben mit vergleichbaren Ergebnissen übernehmen können. Die Evidenz ist moderat bis gering. Für Deutschland ergibt sich nach Inkrafttreten des BEEP deutlicher Handlungsbedarf…

24. Februar 2026
  • Pflege
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Ein Review des internationalen Cochrane Netzwerk untersucht, welche Folgen es hat, wenn Pflegefachpersonen ärztliche Aufgaben übernehmen. Grundlage sind 82 Studien aus verschiedenen Ländern. Analysiert wurden unter anderem Anamnese, körperliche Untersuchungen, Testanordnungen, Medikamentenverordnungen und Patientenaufklärung.

Die Untersuchung zeigt: Pflegekräfte erreichen in vielen Bereichen ähnliche Ergebnisse wie Ärztinnen und Ärzte. So gibt es bei der Sterberate, der Sicherheit und der Lebensqualität der Patienten kaum Unterschiede. Auch wie gut Patienten mit ihrer Krankheit selbst umgehen, ist fast gleich. Bestimmte Abläufe in der Behandlung verbessern sich sogar. Zum Beispiel halten sich alle genauer an wichtige medizinische Regeln. Die Frage nach den direkten Kosten bleibt aber offen.

Die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz bewerten die Forschenden als moderat bis gering. Die Studien unterscheiden sich stark in Größe, Dauer und Setting. Zudem stammen viele Untersuchungen aus Großbritannien und anderen einkommensstarken Ländern.

Deutschland ist in der Analyse nicht vertreten. Kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) erhält die Debatte damit neue Impulse. Fachleute sehen das Review als Hinweis auf versäumte Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte.

In anderen Ländern ist ein Studium für anspruchsvolle Pflegeaufgaben der Standard. Pflegekräfte brauchen dafür oft einen Master-Abschluss. In Deutschland ist das anders. Hier machen die meisten Pflegekräfte eine Ausbildung an einer Fachschule. Weniger als fünf Prozent haben einen Hochschulabschluss. Der Wissenschaftsrat findet das zu wenig und hat bereits 2023 einen Anteil von 20 Prozent empfohlen.

Quelle:
rechtsdepesche.de

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