DBfK: Abschaffung der PPR 2.0 gefährdet Patientensicherheit und Pflegepersonal
Der DBfK kritisiert die geplante Abschaffung der PPBV im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz und warnt vor Personalabbau, sinkender Versorgungsqualität und einer Wiederholung der Fehler von 1996…
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Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) warnt vor gravierenden Folgen, sollte die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) und damit die verpflichtende Anwendung der PPR 2.0 im Rahmen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes abgeschafft werden. DBfK-Präsidentin Vera Lux bezeichnet die geplante Aussetzung der verpflichtenden Anwendung als fatales Signal an eine Berufsgruppe unter enormem Druck.
Die PPR 2.0 gilt derzeit als zentrales Instrument zur systematischen Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs in Krankenhäusern. Krankenhäuser haben in den vergangenen Jahren Prozesse aufgebaut, Mitarbeitende geschult und Strukturen geschaffen, um die Verordnung umzusetzen. Eine Aussetzung würde diese Entwicklung infrage stellen, bevor die vorliegenden Daten und Erfahrungen umfassend ausgewertet werden konnten.
Der DBfK zieht eine direkte historische Parallele. Nach der Aussetzung der damaligen Pflegepersonalregelung 1996 und ihrer endgültigen Abschaffung 1997 folgte ein massiver Personalabbau in der Krankenhauspflege, dessen Folgen bis heute spürbar sind. Lux warnt, dass ohne verbindliche Bedarfsermittlung Personalengpässe unsichtbar werden, Arbeitsverdichtung zunimmt und die Attraktivität des Pflegeberufs weiter sinkt.
Der Verband fordert Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, die entsprechenden Regelungen nicht zu beschließen. Stattdessen müsse die PPR 2.0 fachlich ausgewertet und zur PPR 2.x weiterentwickelt werden.
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