Pressemeldung

Dem Innovationsausschuss liegen erneut zahlreiche neue Projektideen zur Bewertung vor

Der Innovationsausschuss verzeichnet erneut eine hohe Nachfrage nach Fördermitteln für neue Versorgungsformen, obwohl der Gesetzgeber das Fördervolumen für 2026 halbiert hat. Insgesamt gingen 80 Ideenskizzen ein. Die Entscheidung über eine Weiterentwicklung zu Vollanträgen fällt erst im vierten Quartal 2026…

29. April 2026
  • Politik
  • Ökonomie

Die Förderbekanntmachungen des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss für Ideenskizzen im zweistufigen Förderverfahren sind erneut auf große Resonanz gestoßen. Zur Einreichungsfrist am 21. April 2026 lagen insgesamt 80 Ideenskizzen für Projekte zu neuen Versorgungsformen vor. Bei 52 Ideenskizzen geht es um das ausgeschriebene Themenfeld „Erhöhung der Bedarfsgerechtigkeit und Effizienz der gesundheitlichen Versorgung“. Weitere 28 Anträge wurden über die themenoffene Förderbekanntmachung gestellt.

Der Innovationsausschuss wird voraussichtlich im 4. Quartal 2026 darüber entscheiden, zu welchen Projektideen ein Vollantrag eingereicht werden kann. Dies erfolgt unter den Rahmenbedingungen der vom Gesetzgeber im vergangenen Dezember beschlossenen Halbierung des Fördervolumens für das Jahr 2026. Die Ausarbeitung eines Vollantrags – die sogenannte Konzeptentwicklungsphase – fördert der Innovationsausschuss mit bis zu 75.000 Euro.

Weitere Einreichungsmöglichkeiten im einstufigen Förderverfahren

Der Innovationsausschuss hat am 23. Januar 2026 zudem im einstufig-langen und einstufig-kurzen Förderverfahren für Projekte zu neuen Versorgungsformen jeweils eine themenoffene Förderbekanntmachung veröffentlicht.

  • Interessierte für das einstufig-lange Verfahren haben die Möglichkeit, sich bis zum 19. Mai 2026 zu bewerben. Der Innovationsausschuss wird voraussichtlich im 4. Quartal 2026 über die Anträge entscheiden.
  • Interessierte für das einstufig-kurze Verfahren können ihre Anträge fortlaufend einreichen – der Innovationsausschuss wird in regelmäßigen Abständen über eine Förderung entscheiden, bis die im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel für das einstufig-kurze Verfahren (10 Mio. Euro) ausgeschöpft sind.

Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss

Der Innovationsausschuss führt im Bereich neue Versorgungsformen in der Regel drei unterschiedliche Verfahren durch – das einstufige Verfahren mit langer Laufzeit (einstufig-lang), das einstufige Verfahren mit kurzer Laufzeit (einstufig-kurz) sowie das zweistufige Verfahren mit langer Laufzeit (zweistufig-lang). Da Antragsteller entscheiden müssen, über welches der verschiedenen Verfahren eine Förderung angestrebt wird, stellt der Innovationsausschuss neben den Förderbekanntmachungen auch eine vergleichende Übersicht über die Verfahrensarten und Förderbekanntmachungen zur Verfügung: Übersicht für Antragstellende

Für die Projektförderung steht dem Innovationsausschuss eine jährliche Fördersumme zur Verfügung. Die Höhe und deren Verteilung auf die Förderbereiche sind gesetzlich festgelegt. Nähere Informationen: Finanzmittel des Innovationsfonds

Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses sowie zu laufenden und abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.

Quelle:
g-ba.de

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