BBFG

10 Jahre Patientenrechtegesetz aus Sicht des BBfG

16. März 2023

Wichtige Wegmarke, aber noch kein Wendepunkt: 10 Jahre Patientenrechtegesetz aus Sicht des Bundesverbandes Beschwerdemanagement für Gesundheitseinrichtungen e.V.

Als eine wichtige Wegmarke bezeichnet Oliver Gondolatsch, 1. Vorsitzender des BBfG e.V., das Patientenrechtegesetz, das vor 10 Jahren in Kraft trat. Gleichwohl ist es laut BBfG erst der Anfang einer Reihe von Verbesserungen, die noch folgen müssen. „Das Gesetz war zweifellos eine wichtige Wegmarke auf dem Weg zu Patientenrechten, indem es den Patientinnen und Patienten Orientierung gegeben hat“, lautet sein Fazit. Woran es allerdings noch fehle, seien Anwendbarkeit und Umsetzung in der Praxis: „In unserem Arbeitsalltag erleben Beschwerdemanagerinnen und Beschwerdemanager immer wieder, dass Patientinnen und Patienten unzureichend über ihre Rechte informiert sind und nicht wissen, wie sie diese durchsetzen können“, so Oliver Gondolatsch. Die Lösung liegt nach Ansicht des BBfG vor allem im Aufbau von Gesundheitskompetenz bei Patientinnen und Patienten.

Ein wesentliches Defizit bleibt

Obwohl das Patientenrechtegesetz vertragliche Rechte und Pflichten beim medizinisch-therapeutischen Behandlungsgeschehen erstmals verankerte, hat es ein wesentliches Defizit nicht ausgeräumt: Beim Verhältnis zwischen Arzt und Patient gibt es fast immer eine erhebliche Informations- und Wissensungleichgewicht. Patientinnen und Patienten sind medizinische Laien, die sich in einer meist als anonym empfundenen Organisationsstruktur in eine Behandlung begeben, die sie nur unvollständig beurteilen können. Ihnen gegenüber stehen Ärztinnen und Ärzte mit hohem Fachwissen, sehr persönlichem Wissen über das Krankheitsbild des Betroffenen und Vollmacht über die Behandlungsdokumentation.

Höhere Gesundheitskompetenz für ein nachhaltiges Gesundheitssystem

Um dieses Ungleichgewicht zu beseitigen, braucht es Gesundheitskompetenz. „In einem effizienten und nachhaltigen Gesundheitssystem kommt Gesundheitskompetenz eine Schlüsselrolle zu“, sagt Gondolatsch und verweist auf Studien, wonach informierte Patienten beispielsweise therapietreuer sind. „Die Lösung kann deshalb nur in der konsequenten Vermittlung von Gesundheitswissen liegen und darin, Patientinnen und Patienten zu ermächtigen, ihre Rechte umfassend wahrzunehmen.“ Für den BBfG gilt schon lange: Patientenbeschwerden sind eine Chance für Verbesserungen. „Gleiches für Gesundheitskompetenz: Sie ist eine Chance für ein effizientes und patientengerechtes Gesundheitssystem“, so Gondolatsch.

Arbeitsgruppe für praxisnahe Maßnahmen

Der BBfG fordert deshalb die Gründung einer Arbeitsgruppe, um praxisnahe Maßnahmen für die Vermittlung von Gesundheitskompetenz und damit die Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten zu entwickeln. Eine führende Rolle des BBfG in diesem Bereich liegt nahe: Schon jetzt nehmen Beschwerdemanagerinnen und Beschwerdemanager eine aktive Rolle bei der Identifikation und Umsetzung von aus Patientensicht notwendigen Veränderungen und Verbesserungsprozessen in Kliniken und Krankenhäusern ein. „Unsere jährliche Benchmark-Befragung zeigt, dass das Feedback von Patientinnen und Patienten intensiv genutzt wird“, sagt Gondolatsch. So zeigt der BBfG-Benchmark, dass aus 100 Patient*innen-Beschwerden im Durchschnitt 31 Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet werden. Und in fast 60% der befragten Kliniken und Krankenhäuser wird die Wirksamkeit der so initiierten Verbesserungsmaßnahmen regelmäßig überprüft.

Verknüpfung mit Risikomanagement und Patientenfürsprache

Eine weitere wichtige Maßnahme, die der BBfG anregt, ist die engere Verknüpfung des Beschwerdemanagement mit dem Risikomanagement, da viele Beschwerden hochrelevant für die Patientensicherheitsentwicklung sind. Auch die verpflichtende Einbringung der Fälle aus der Patientenfürsprache in die Statistiken des institutionellen Beschwerdemanagements sind aus Sicht des BBfG in Zukunft notwendig.

Quelle: bbfg-ev.de
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