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Seit 30. Juni 2017 verpflichtet das IT-Sicherheitsgesetz (§8 BSI-Gesetz) Betreiber von Kritischen Infrastrukturen im Sektor Gesundheit, technische und organisatorische Vorkehrungen zu ergreifen, um ihre IT-Systeme nach dem „Stand der Technik“ abzusichern. Im Zuge dieser gesetzlichen Anforderungen muss die oberste Leitung eines Krankenhauses ab 30.000 vollstationären Fällen pro Jahr nicht nur die Rechenschaftspflicht für die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 übernehmen, sondern auch für ein Informationssicherheits-Managementsystem Führung und Verpflichtung zeigen ...
Quelle: dqs.de