InEK

§21 KHEntgG: InEK DatenDienst zum Prüfen, Verschlüsseln, Senden

15. Juni 2022

Mit dem InEK DatenDienst können Daten gem. § 21 KHEntgG. geprüft, verschlüsselt und versendet werden. Schon vor der Datenübermittlung an die Datenstelle kann durch Formatprüfungen sichergestellt werden, dass die Lieferung keine gravierenden Formatfehler enthält...

Quelle: g-drg.de
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