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§ 7 Abs. 2 PrüfvV: Keine Pflicht des Krankenhauses zur Vorlage weiterer Unterlagen
26. August 2021
KMH, Anna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)
In seinem Urteil vom 11.06.2021 (Az. S 17 KR 328/20) erteilte das SG Gelsenkirchen der Auffassung der beklagten Krankenkasse, dass das Krankenhaus verpflichtet sei, über die konkrete Unterlagenanforderung des MD hinaus von sich aus weitere abrechnungsrelevanten Unterlagen zur Prüfung vorzulegen, eine Absage ...
Quelle: kmh-medizinrecht.de