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MOHR
Abrechnung einer teilstationären Behandlung anstelle einer vollstationären Behandlung
14. Juli 2022
Das Krankenhaus kann die Vergütung beanspruchen, die bei fiktivem wirtschaftlichem Alternativverhalten angefallen wäre. Dies gilt auch, wenn das Krankenhaus anstelle einer zweckmäßigen, erforderlichen und ausreichenden teilstationären Behandlung eine ebenfalls zweckmäßige, aber nicht erforderliche vollstationäre Behandlung durchgeführt hatte.
BSG, Urteil vom 26.04.2022, Aktenzeichen B 1 KR 5/21 R...
Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de