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Änderung im bayerischen Krankenhausrecht: Liberalisierung des IT-Outsourcing
Die Bayerische Staatsregierung plant eine wesentliche Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes: Zukünftig soll es den Krankenhäusern möglich werden, ihre IT an externe Serviceanbieter auszulagern. Die entsprechenden IT-Strategien könnten somit zukünftig zur erhöhten IT-Professionalisierung und zu Kostenersparnissen führen...
Quelle: noerr.com