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Was zählt zur „Pflege am Bett“? Um diese Frage gab es bereits im Dezember 2020 heftigen Streit zwischen der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem GKV-Spitzenverband. Ein schwer errungener Kompromiss der Selbstverwaltungspartner zur Abgrenzungsvereinbarung für das Pflegebudget war auf Widerstand der privaten Klinikbetreiber gestoßen. DKG und Kassen einigten sich nach zähem Ringen, die Vereinbarung für 2020 als Empfehlung zu belassen und ab 2021 in eine rechtsverbindliche Empfehlung umzuwandeln ...
Quelle: dkgev.de