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RA Dr. Florian Wölkam
Immer wieder wird bzgl. der ärztlichen Aufklärung auf die notwendige Bedenkzeit des Patienten zur Wirksamkeit der erteilten Einwilligung hingewiesen. Die Hinweise auf die „zwingende“ sog. 24-Stunden-Regel vor Durchführung der Operation halten sich hartnäckig.
Umso erfreulicher ist, dass der BGH in seiner Entscheidung vom 20.12.2022 (- III ZR VI ZR 375/21 -) die Grundsätze der zeitlichen Gestaltung der Aufklärung noch einmal deutlich gemacht hat...
Quelle: medizinrecht.ra-glw.de