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ÄB
Ärztliche Hintergrunddienste werden nicht als Bereitschaft vergütet
Ärzte an Universitätsklinika haben entsprechend einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) keinen Anspruch auf eine bessere Vergütung, selbst wenn es in Hintergrunddiensten zu vermehrten Arbeitseinsätzen kommt ...
Quelle: aerzteblatt.de