ÄB

Ärztliche Hintergrunddienste werden nicht als Bereitschaft vergütet

30. März 2021

Ärzte an Universitätsklinika haben entsprechend einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) keinen Anspruch auf eine bessere Vergütung, selbst wenn es in Hintergrunddiensten zu vermehr­ten Arbeitseinsätzen kommt ...

Quelle: aerzteblatt.de
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