IQWiG

Ärztliche Zweitmeinung: 15 Vorschläge für eine Ausweitung des Verfahrens

29. März 2021

Das IQWiG identifiziert Eingriffe und Eingriffsgruppen, bei denen Patientinnen und Patienten von einem Zweitmeinungsverfahren besonders profitieren könnten.

Bei der individuellen Entscheidungsfindung „für“ oder „gegen“ einen bestimmten planbaren medizinischen Eingriff haben gesetzlich Krankenversicherte in definierten Fällen einen Anspruch darauf, sich eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einzuholen. Für welche Eingriffe dies konkret gilt, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren fest. Dieser Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung soll auf weitere Eingriffe ausgeweitet werden. Deshalb beauftragte der  G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) damit, therapeutische Eingriffe oder diagnostische Maßnahmen zu identifizieren, die für eine Aufnahme in die Zweitmeinungs-Richtlinie des G-BA infrage kommen ...

Quelle: iqwig.de
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