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AKG: Notfallreform verträgt keinen Aufschub

26. Februar 2021

  • Ohne Notfallreform keine nachhaltige Reform der Krankenhauslandschaft
  • Regionale Patientensteuerung hat sich in der Corona-Pandemie bewährt
  • Einheitliche Einschätzung der Behandlungsdringlichkeit braucht unabhängige Versorgungsinstanz

Am morgigen Freitag berät der Bundestag erstmals über die jüngsten Vorschläge des Gesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung. Von dem großen Reformwerk, mit der Einführung von sogenannten Integrierten Gesundheitszentren an besonders geeigneten Krankenhausstandorten, ist dabei nicht mehr viel übriggeblieben. Lediglich ein Auftrag an die Gremien der Selbstverwaltung (Gemeinsamer Bundesausschuss) zur Festlegung einer einheitlichen Bewertung der Behandlungsdringlichkeit in allen Krankenhausnotaufnahmen ist im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) noch enthalten.

Dabei bleibt eine Reform der Notfallversorgung für die deutschen Krankenhäuser die zentrale Weichenstellung auf dem Weg zu einer nachhaltigen Weiterentwicklung der gesamten Versorgungslandschaft. Nur wenn eine flächendeckende und hochwertige Notfallversorgung in Verbindung mit einer sinnvollen Patientensteuerung sichergestellt ist, können die Krankenhausstrukturen zukunftsfähig aufgestellt werden. Vor dem Hintergrund des erheblichen Fachkräftemangels in der stationären Versorgung sollte das gemeinsame Interesse der Vermeidung von unnötigen stationären Aufenthalten gelten.

Leider hat sich in der Vergangenheit vielerorts gezeigt, dass die bestehenden Strukturen der Vertragsärzteschaft dabei keine große Unterstützung leisten. „Eine effektive Notfallversorgung ist eine Frage der Organisation und nicht der Zuständigkeit“, betont Dr. Matthias Bracht, Vorstandsvorsitzender der Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V. (AKG-Kliniken). Mit den neuen gesetzlichen Regelungen, die sich nun in der parlamentarischen Beratung befinden, versucht der Minister die Krankenhäuser zur Selbstkontrolle zu zwingen. „So sinnvoll eine einheitliche Bewertung der Behandlungsnotwendigkeit erscheint, so wenig löst diese Vorgabe das Versorgungsproblem“, betont Nils Dehne, Geschäftsführer der AKG-Kliniken. „Nur wenn im ambulanten Umfeld ein entsprechendes interdisziplinäres Versorgungsangebot zur Verfügung steht, brauchen die Patienten nicht mehr in die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu kommen, ergänzt Dr. Bracht aus der praktischen Erfahrung vor Ort.

In der Corona-Pandemie haben sich Strukturen für eine sinnvolle Patientensteuerung bei akuten Symptomen bundesweit bewährt. Durch eine unabhängige Begutachtung in den sogenannten Covid-Ambulanzen konnten die Patienten zielgerichtet in die für sie adäquate Versorgung weitergeleitet werden. Manchmal eben auch einfach nur in häusliche Quarantäne. So können wertvolle Versorgungsressourcen geschont und den Patienten gleichzeitig eine niederschwellige Versorgung gewährt werden.

Voraussetzung für diese sinnvolle Struktur ist eine organisatorisch weitgehend unabhängige Instanz mit medizinischer Kompetenz und gesicherter (fallunabhängiger) Finanzierung. Nur in einer solchen Struktur kann den Patienten ein glaubwürdiges und rechtssicheres Versorgungsangebot offeriert werden, ohne die wertvollen Ressourcen der Krankenhäuser unnötig zu belasten. Die vielfältigen Erscheinungsformen dieser Strukturen aus der Corona-Pandemie zeigen auch, dass es keiner staatlichen Zuweisung zu einem der bestehenden Versorgungssektoren braucht, um eine gute Versorgung zu gewährleisten. Besser wäre ein zeitgemäßes Verfahren zur Vergabe dieses Versorgungsauftrages an die regionalen Akteure.

Natürlich muss die so getroffene Ersteinschätzung für die nachfolgenden Behandler größtmögliche Verbindlichkeit genießen. Ebenso muss sichergestellt werden, dass die relevanten Entscheidungsgrundlagen auch in der weiteren Versorgung digital zur Verfügung stehen. Und letztendlich müssen auch die Kostenträger an diese Bewertung gebunden sein, sodass eine nachträgliche Regressforderung gegenüber dem behandelnden Leistungserbringer ausgeschlossen bleibt.

Die Corona-Pandemie hat also nicht nur die Stärken und Schwächen des Gesundheitssystems offengelegt, sondern auch diverse vielversprechende Lösungsansätze hervorgebracht und erprobt. Der anstehende Wahlkampf und das übliche Kräftemessen zwischen den verschiedenen Kompetenzebenen und den etablierten Interessenvertretungen darf nicht davon abhalten, die dringend notwendigen Reformen aktiv anzugehen. Hierfür braucht es neue Player und mutige Entscheidungen.

Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V.
Geschäftsstelle Berlin
Aroser Allee 70
13407 Berlin
www.akg-kliniken.de 

Quelle: akg-kliniken.de
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