InEK

Aktualisierte Datensatzbeschreibung für die erste unterjährige Datenlieferung gem. § 21 Abs. 3b KHEntgG

22. April 2024

Am 28.03.2024 ist das Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) in Kraft getreten. Dieses Gesetz führt zu einigen Anpassungen bei den Datenlieferungen nach § 21 KHEntgG und damit der zugehörigen Datensatzbeschreibung.

Um allen Krankenhäusern eine möglichst lange Vorbereitungszeit für die bereits im Juni 2024 anstehende erste unterjährige Datenlieferung nach § 21 Abs. 3b Nr. 1 KHEntgG (Lieferfrist 15.06.2024) zu geben, veröffentlicht das InEK jetzt eine angepasste Datensatzbeschreibung, die für die erste unterjährige Datenlieferung nach § 21 Abs. 3b KHEntgG zum 15.06.2024 Anwendung findet.

In dieser angepassten Datensatzbeschreibung hat das InEK folgende Änderungen aufgenommen:  Haupt- und Nebendiagnosen, Operationen und Prozeduren sowie Beatmungsstunden sind nach dem tatsächlichen Behandlungsstandort zu gliedern. Des Weiteren wird der Entgeltbereich ‚HYB‘ für die spezielle sektorengleiche Vergütung in den fallbezogenen Dateien aufgenommen...

Quelle: g-drg.de
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