Aktuelle Rechtsprechung des EuGH und des BFH zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen eines Laborarztes bzw. eines Facharztes für klinische Chemie z.B. für Krankenhäuser

23. April 2020

Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Urteil vom 18.09.2019 (Az. C-700/17, Peters) entschieden, dass nach EU-Recht Heilbehandlungsleistungen, die von einem Facharzt für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik erbracht werden, unter die für Ärzte vorgesehene Befreiung für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin fallen können (Art. 132 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie), wenn sie nicht alle Tatbestandsvoraussetzungen der – eigentlich für sie maßgeblichen – Befreiung für ärztliche Heilbehandlungen und damit eng verbundene Umsätze von Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik und anderen ordnungsgemäß anerkannten Einrichtungen gleicher Art erfüllen (Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie). Darüber hinaus setzt – so der EuGH - Art. 132 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie nicht voraus, dass die betreffende Heilbehandlungsleistung im Rahmen eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem Patienten und dem Behandelnden erbracht wird ...

Quelle: Pressemeldung – BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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