KKVD

Alle Krankenhäuser brauchen in der vierten Pandemiewelle Entlastungen!

23. November 2021

In der vierten Pandemiewelle soll ein Corona-Ausgleich nur noch an die Krankenhäuser gezahlt werden, die Corona-Erkrankte mindestens drei Tage lang stationär behandeln. Das haben der Bundestag und der Bundesrat nun beschlossen.

Für den Katholischen Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) greift diese Regelung angesichts der aktuellen Lage in den Krankenhäusern zu kurz. Der Verband fordert entlastende Maßnahmen für alle Kliniken, da in der Pandemie alle Häuser einen Mehraufwand stemmen und absehbar die Regelversorgung einschränken müssen.

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd: „Der nun beschlossene Versorgungsaufschlag für Krankenhäuser, die Corona-Patientinnen und Patienten behandeln, greift gleich doppelt zu kurz. Zum einen deckt er für diese Häuser nicht den Aufwand und die Ausfälle, die durch die Corona-Behandlung und das Zurückfahren der Regelversorgung entstehen.

Zum anderen ist es illusorisch zu glauben, dass in einer derart zugespitzten Lage in den anderen Kliniken die Regelversorgung einfach so weiterlaufen kann. Alle Kliniken sind jetzt in der Pflicht und stehen bereit, diese Notlage zu meistern.

Alle Krankenhäuser müssen gleichermaßen höchste Hygienestandards umsetzen und sie haben bei steigenden Fallzahlen auch mehr Mitarbeitende in Quarantäne zu verzeichnen. Krankenhäuser ohne Corona-Erkrankte übernehmen oftmals Patientinnen und Patienten von größeren Häusern, um dort der Corona-Versorgung den Rücken frei zu halten. Daher müssen alle Kliniken finanziell entlastet und abgesichert werden.

Es ist zudem nicht sachgerecht, den aktuell beschlossenen Aufschlag an eine stationäre Versorgung von mehr als zwei Tagen zu knüpfen. Auch eine kurzzeitige Behandlung von Corona-Erkrankten ist mit einem hohen Aufwand verbunden.“

Im Krankenhausfinanzierungsgesetz wurde geregelt, dass der Versorgungsaufschlag nicht gezahlt wird, wenn eine an Corona erkrankte Person am Tag der Aufnahme oder am Folgetag weiterverlegt oder entlassen wird.

„Um die Krankenhäuser zahlungsfähig zu halten und wirtschaftlich abzusichern, sind nun weitere Maßnahmen nötig. So sollte der Pflegeentgeltwert, den die Kliniken zum Ausgleich der Pflegekosten pro Belegungstag abrechnen, deutlich erhöht werden.

Auch ist der Erlösausgleich für das Jahr 2021 nachzubessern. So sollte die Regelung zurückgenommen werden, dass die Vergleichsgröße aus dem Jahr 2019 pauschal um zwei Prozent gekürzt wird. Schließlich wäre es angezeigt, die neuen Versorgungsaufschläge beim Ganzjahreserlösausgleich für 2021 und 2022 nur zu maximal 50 Prozent anzurechnen. Diese Maßnahmen würden die Krankenhäuser in der aktuell sehr angespannten Lage spürbar entlasten“, so Rümmelin abschließend.

Quelle: kkvd.de
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