Ambulante Ermächtigungen im Krankenhaus – Verantwortung der Geschäftsführung

10. Juni 2020

Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft in Hessen in mindestens 12 Verfahren zu Betrugsvorwürfen im Krankenhaus.

Die Staatsanwaltschaft richtet ihren Blick derzeit verstärkt auf diese Bereiche. Die Höhe der Erlöse und der in Frage stehenden Abrechnungen haben hierbei keine Relevanz und führen auch nicht zu einer milderen Beurteilung des Sachverhalts. Neben dem ermächtigten Arzt richten sich die Ermittlungen auch gegen die zuständige Geschäftsführung des Krankenhauses, die als Leitung des Gesamtbetriebs zur Verantwortung gezogen wird, wenn und soweit die entsprechende Tätigkeit Dienstaufgabe des Arztes ist.

Es ist daher erforderlich, Ermächtigungsbereiche im Krankenhaus, die zur Dienstaufgabe des jeweiligen Arztes gehören, seitens des Managements wie folgt zu überwachen und steuern ...

Quelle: endera-gruppe.de
Render-Time: 0.265177