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Ambulantes Operieren: AOP-Katalog ergänzt und Schweregradsystematik weiterentwickelt

2. Januar 2024

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf weitere Anpassungen des AOP-Vertrags nach § 115b SGB V geeinigt. Zum 1. Januar 2024 wird der AOP-Katalog um 171 Operationen und Eingriffe ergänzt, die bisher überwiegend stationär durchgeführt werden. Die Vergütung der Nachbeobachtung wurde für weitere Eingriffe geregelt.

Darüber hinaus wird die Schweregradsystematik weiterentwickelt: Ab Januar können Klinik- und Vertragsärztinnen und -ärzte einen Zuschlag für die Versorgung von Frakturen abrechnen. „Insgesamt bleiben die Ergebnisse allerdings erneut deutlich hinter dem Bedarf einer, echten‘ Ambulantisierung zurück, so die Bewertung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Der Gesetzgeber hatte KBV, DKG und GKV-Spitzenverband 2019 beauftragt, das ambulante Operieren nach Paragraf 115b SGB V weiterzuentwickeln und höhere Anreize zu setzen, damit mehr Operationen am Krankenhaus ambulant erfolgen. In der ersten Stufe der Weiterentwicklung des ambulanten Operierens nach § 115b SGB V wurde der AOP-Katalog um 208 Operationen und Eingriffe zum 1. Januar 2023 ergänzt...

Quelle: kvno.de
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