AOK BV

Ambulantes Operieren: Bisher fehlt der ordnungspolitische Rahmen

20. Mai 2022

ams-Interview mit Dr. Sabine Richard, Geschäftsführerin Versorgung im AOK-Bundesverband

Die Ampel hat in ihrem Koalitionsvertrag die Ambulantisierung als wichtiges Element der anstehenden Krankenhaus-Strukturreform verankert. Im Vorfeld der ersten inhaltlichen Beratungen der Regierungskommission zur Klinikreform fordert Dr. Sabine Richard, Geschäftsführerin Versorgung im AOK-Bundesverband, einen einheitlichen Ordnungsrahmen für das ambulante Operieren. "Problematisch ist, dass bei diesem Thema gerade zwei Prozesse völlig ohne Abstimmung parallel laufen", kritisiert Richard im Interview mit dem AOK Medienservice (ams).

Wo sehen Sie aktuell die größten Herausforderungen beim Thema Ambulantisierung?

Richard: Viele Behandlungen, die bisher im Krankenhaus stattfinden, sind auch ambulant gut durchführbar – da sind sich alle Akteure im Gesundheitswesen einig. Problematisch ist, dass bei diesem Thema gerade zwei Prozesse völlig ohne Abstimmung parallel laufen. Auf der einen Seite ist das die Neufassung und Erweiterung des Kataloges ambulant durchführbarer Operation nach Paragraf 115b SGB V. Die Große Koalition hatte die Partner der Gemeinsamen Selbstverwaltung noch in der letzten Legislatur dazu verpflichtet, sich auf einen neuen AOP-Katalog zu einigen und dazu ein gemeinsames Vergütungssystem auf der Basis des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs EBM zu vereinbaren. Dieses Vorhaben gewinnt mit der Vorlage eines entsprechenden Gutachtens gerade an Fahrt. Auf der anderen Seite will die Ampel eine sektorengleiche Vergütung durch sogenannte Hybrid-DRGs einführen. Derzeit ist völlig offen, wie diese beiden Prozesse miteinander verknüpft werden. Insgesamt gibt es keinen klaren ordnungspolitischen Rahmen für die Ambulantisierung.

Was ist daran aus Sicht der AOK problematisch?

Richard: Der jetzt eingeschlagene Weg zur Ambulantisierung ist ein Irrweg. Wir befürchten schlichtweg, dass es aufgrund der fehlenden Rahmenbedingungen kaum Verlagerungseffekte in den ambulanten Bereich geben wird. Zum einen geben die im Gutachten genannten Kontextfaktoren den Krankenhäusern viel Spielraum, Leistungen auch weiterhin stationär zu erbringen. Und zum anderen soll es beispielsweise keine Bereinigung der Krankenhausbudgets um die Leistungen geben, die zukünftig ambulant erbracht werden sollen. Preiserhöhungen ohne Patientennutzen sind in der derzeitigen Finanzsituation aber nicht hinnehmbar und tragen auch nicht zu einer besseren Versorgung bei. Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch die geplante neue Schiedsstellenregelung, die bei der Neuverhandlung von Vergütungen eine klare Mehrheit für die Seite der Leistungserbringer vorsieht.

Welche Lösung wäre aus Ihrer Sicht zielführend?

Richard: Wir fordern, dass die noch von Minister Jens Spahn angestoßene AOP-Reform gestoppt wird. Ambulantisierung ist ein wichtiges Thema auch für die Krankenhauskommission, denn der Grad der Ambulantisierung ist eine wichtige Determinante für die zukünftigen Krankenhausstrukturen. Hier müssen wir in Deutschland besser werden. Dafür brauchen wir einen geeigneten Ordnungsrahmen. Nötig sind eine gute sektorenübergreifende Versorgungsplanung, wie sie ja auch im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, und ein wirtschaftliches, sektorengleiches Vergütungssystem auf einer klaren vertraglichen Grundlage. Der Fokus sollte dabei von Anfang an auf den Leistungen liegen, die heute noch unnötigerweise im Krankenhaus erbracht werden.

Was sind neben dem Thema Ambulantisierung aus Ihrer Sicht die wichtigsten Aufgaben der Regierungskommission?

Richard: Die Kommission steht vor einer ganzen Fülle von Aufgaben, denn der Reformstau im stationären Bereich ist nicht zu übersehen. Im Kern muss es darum gehen, dass die Qualität der Patienten-Versorgung bei der Krankenhausplanung stärker in den Fokus rückt und dass wir gerade bei komplexen Operationen und Behandlungen mehr Konzentration und Spezialisierung auf Basis von Strukturvorgaben und Mindestmengen erreichen. Die Krankenhausplanung sollte künftig auf Basis von Leistungsbereichen und Leistungsgruppen mit bestimmten Qualitätsstandards erfolgen und die Leistungserbringung auf die Kliniken konzentriert werden, die nachweislich bessere Ergebnisse bei der Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten erzielen. Hier kann man durch die kluge Nutzung der ohnehin vorhandenen Routinedaten schnell vorankommen, das hat der QMR-Kongress letzte Woche deutlich gemacht. Auch die Vergütung muss dann entsprechend angepasst werden: Die Abrechnung von Leistungen sollte künftig klarer an spezifische Versorgungsaufträge gekoppelt werden. Außerdem ist das DRG-Vergütungssystem so weiterzuentwickeln, dass eine sachgerechte Finanzierung der Krankenhäuser gewährleistet wird. Neben der weiterhin notwendigen Leistungsfinanzierung können fallzahlunabhängige Finanzierungselemente entwickelt werden. Sie sollten allerdings an klare Strukturvorgaben und an einen Versorgungsauftrag mit Bevölkerungsbezug gekoppelt werden.

Quelle: Pressemeldung – aok-bv.de
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