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Das bereits bestehende Ambulantisierungspotenzial soll durch spezielle sektorengleiche Vergütung bei „bislang unnötig stationär erbrachten Leistungen" gehoben werden, wie es aus einem Änderungsantrag zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) hervorgeht. Die ersten Regelungsansätze dazu werden nun durch den neuen Änderungsantrag konkretisiert...
Quelle: Deutsches Ärzteblatt