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Im kommenden Jahr wird der Hybrid-DRG-Katalog für das ambulante Operieren erweitert. Dies wurde von KBV, GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) beschlossen. Zusätzlich zu den bisher festgelegten Eingriffen durch die Rechtsverordnung werden rund 100 weitere Operationen aus sieben Leistungsbereichen aufgenommen, die ab dann mit einer Fallpauschale vergütet werden...
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO)