Ambulantisierung: Seit 1. Januar gelten weitere Maßnahmen, teilweise auch für Vertragsärzt:innen

15. Januar 2024

Ab 1. Januar gelten weitere Maßnahmen, die teilweise auch für Vertragsärzt:innen relevant sind.

In einer ersten Stufe wurden bereits Anfang Dezember Beschlüsse zur Förderung der Ambulantisierung gefasst (siehe dazu Praxis-News vom 20.12.2023). Im nächsten Schritt sind nun die Beratungen zum AOP-Vertrag nach § 115b beendet. GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich dabei auf weitere Maßnahmen einigen können...

Quelle: kvberlin.de
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