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Ambulantisierungsreform: Nächster Schritt ist geschafft - AOP-Katalog 2024
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf eine erneute Erweiterung des Katalogs für ambulante Operationen (AOP-Katalog) geeinigt.
Der zweite große Schritt der Ambulantisierungsreform ist damit geschafft. Der AOP-Katalog wird zum 1. Januar 2024 um 171 OPS-Kodes erweitert – das entspricht rund 300.000 vollstationären Fällen pro Jahr, die künftig ambulant erbracht werden können. Zusammen mit den bereits seit Anfang 2023 geltenden ersten Erweiterung des AOP-Katalogs haben gesetzlich Versicherte dann Anspruch auf insgesamt 3.312 Leistungen, die ambulant im Krankenhaus oder bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden können. Gleichzeitig unterstützt dieser Schritt die anstehende Krankenhausreform, weil mehr ambulante Operationen sowohl das Personal als auch die Bettenkapazitäten in den Kliniken entlastet...