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Ampel-Gesetzentwurf: Weniger Bürokratie für klinische Forschung

2. April 2024

BDSG-Änderung: Vereinfachung und Klarstellung für medizinische Datenverarbeitung

Der neue Gesetzentwurf der Ampel-Koalition zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes verspricht Erleichterungen für klinische Forschung, insbesondere bei länderübergreifenden Projekten. Mit nur einer Landesdatenschutzaufsicht für bundesweite Projekte sollen Bürokratie und Rechtsunsicherheit reduziert werden. Weitere Neuerungen zielen auf eine bessere Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes ab, sowie auf Klarstellungen bezüglich des Anwendungsbereichs des BDSG und der Regelungen zur Videoüberwachung öffentlicher Räume...

Quelle: aerztezeitung.de
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