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AOK begrüßt geplante Regelung gegen Umbuchung und Doppelabrechnung von Pflegepersonalkosten im Krankenhaus

Litsch: Kampagne des Verbandes der Privatkliniken ist irreführend Berlin.

Die AOK begrüßt einen Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), mit dem strategische „Umbuchungen“ und die Doppelabrechnung von Pflegepersonalkosten im Krankenhaus verhindert werden sollen. Die Änderungen sollen die Ende 2020 geschlossene Vereinbarung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Zuordnung der Kosten für die Ermittlung des Pflegebudgets gesetzlich absichern und mehr Transparenz über den Verbleib der Mittel schaffen. Seit der Einführung der Pflegebudgets hatten insbesondere private Kliniken die Personalkosten von Hilfskräften ohne Pflegeausbildung in die Personalkosten für die Pflege umgebucht ...

Quelle: aok-bv.de
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