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... bei Behandlungs- und Pflegefehlern sowie Medizinprodukteschäden,
Die Selbstverwaltung der AOK-Gemeinschaft hatte bereits 2010 einen Vorschlag zur Stärkung der Patientenrechte gegenüber den Leistungserbringern vorgelegt, um die bis dahin wenig bekannten Rechte und Pflichten im Behandlungsalltag in bundesgesetzliche Regelungen zu überführen. Seit 2000 ist der AOK-Gemeinschaft in ihrer täglichen Beratung und Unterstützung der Versicherten bei vermuteten Behandlungsfehlern deutlich geworden, dass das bisherige „Richterrecht“, zum Beispiel zur Information, Aufklärung oder Dokumentation, in der Praxis nur unzureichend Beachtung fand ...
Quelle: aok.de