- Primärkodierung | Erlössicherung
Auch kurzfristig bei Personalausfällen
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GKV-Spitzenverband, DKG und die KBV haben sich in Umsetzung des Auftrags aus dem MDK-Reformgesetz nach § 115b Absatz 1 SGB V auf eine Neufassung des AOP-Vertrags sowie eine Weiterentwicklung des AOP-Katalogs verständigt. Mit Wirkung zum 01.01.2023 wird der AOP-Katalog um 208 OPS-Kodes erweitert.
- Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß § 115 b SGB V im Krankenhaus: Anlage 1 zum Vertrag nach § 115 b Absatz 1 SGB V, Stand: 01.01.2023 Deckblatt (PDF: Download).
- Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß § 115 b SGB V im Krankenhaus: Präambel (PDF: Download).
- Abschnitt 1: Leistungen gemäß § 115 b SGB V aus Anhang 2 zu Kapitel 31 des EBM (Excel: Download).
- Abschnitt 2: Leistungen gemäß § 115 b SGB V außerhalb Anhang 2 zu Kapitel 31 des EBM (Excel: Download).
- Abschnitt 3: Leistungen gemäß § 115b SGB V des EBM ohne OPS-Zuordnung (Excel: Download).
- Allgemeine Tatbestände, bei deren Vorliegen die stationäre Durchführung von Leistungen gemäß Anlage 1 erforderlich sein kann (Kontextfaktoren) (Excel: Download).
Einige Eingriffe werden gefördert
Der Bewertungsausschuss Ärzte hat unterdessen die Vergütung der einschlägigen EBM-Positionen angepasst. Vergütungsaufschläge gibt es für Operationen, die außerhalb Deutschlands bereits regelmäßig ambulant durchgeführt werden, wie etwa Hernien-OPs („Leistenbruch“), Arthroskopien oder die Entfernung von Hämorrhoiden. Diese Eingriffe werden im Umfang von insgesamt 60 Millionen Euro gefördert ... hier
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