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Auch SG Stralsund bestätigt: Keine Fallzusammenführung bei Spalte 13-Kennzeichnug

5. Mai 2021

Seufert Rechtsanwälte

Im Anschluss an das bereits von uns erwirkte Urteil des LSG Sachsen vom 13. Februar 2019, Az.: L 1 KR 315/14, bestätigte nun auch das SG Stralsund in seinem Urteil vom 25. Februar 2021, Az.: S 3 KR 413/19, dass eine Fallzusammenführung bei Spalte 13-Kennzeichnung nicht durchzuführen ist ...

Quelle: seufert-law.de
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