WÖLK

Aufklärung(spflicht) über Behandlungsalternativen

25. Mai 2021

RA Dr. Florian Wölkam

Die Aufklärungsverpflichtung des Arztes umfasst immer auch die Aufklärung über Behandlungsalternativen, denn der Patient soll in die Lage versetzt werden, selbständig zu entscheiden, welche Behandlung er unter Berücksichtigung verschiedener Risiken und Nutzen bevorzugt ...

Quelle: medizinrecht.ra-glw.de
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