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Aufschiebbare stationäre Behandlungen bleiben in Oberbayern vorerst bis Ende Januar ausgesetzt
Im Hinblick auf die weiterhin angespannte Lage hat die Regierung von Oberbayern 76 oberbayerische Kliniken dazu verpflichtet, weiterhin von sämtlichen unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen abzusehen. Die bereits im November 2021 getroffenen Anordnungen, die zunächst bis 10. Januar 2022 befristet waren, werden damit vorerst bis einschließlich 31. Januar 2022 verlängert. Sie gelten sowohl für 57 COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser (Stufe 3a des Notfallplans zur Corona-Pandemie) als auch für 19 Kliniken, die zuvor COVID-19-Patienten nicht oder nur untergeordnet (Stufe 3b) behandelt hatten ...
Quelle: regierung.oberbayern.bayern.de