InEK

Aufstellung der Angaben der Krankenhäuser über die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern gem. § 137i Abs. 4a SGB V

15. Februar 2021

Ab sofort stellt Ihnen das InEK  gem. § 137i Abs. 4a SGB V für das Jahr 2021 die Angaben der Krankenhäuser über die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern, die diese auf Grundlage des § 5 Absatz 3 und 4 der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung übermittelt haben, zur Verfügung ...

Quelle: g-drg.de
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