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Die Abrechnung einer Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V scheidet – bei Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen – nur dann aus, wenn unstreitig eine fehlerhafte Abrechnung vorliegt und dadurch die Krankenkasse zur Einleitung des
Prüfverfahrens veranlasst wurde ... Urteil des BSG vom 28.11.2013, Az.: B 3 KR 4/13 R ... [gelesen: hier] (PDF)
Quelle: medinfoweb.de