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BÄK
BÄK: Bei digitalen Anwendungen immer den medizinischen Nutzen im Blick behalten
Mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) plant das Bundesgesundheitsministerium das nunmehr dritte große Digitalisierungsgesetz in dieser Legislaturperiode. Unter anderem beinhaltet es Regelungen zur Digitalisierung in der Pflege, zur Telemedizin und zur elektronischen Patientenakte. Heute hat die Bundesärztekammer ihre schriftliche Stellungnahme zu dem Entwurf vorgelegt. Darin meldet sie zu mehreren Punkten dringenden Änderungsbedarf an ...
Quelle: bundesaerztekammer.de