BÄK

BÄK: Zustimmungslösung ist ein Fortschritt gegenüber der bisherigen Regelung

17. Januar 2020

Zur Bundestagsentscheidung über die Neuregelung der Organspende erklärt Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer:

"Die heutige Entscheidung des Bundestages ist sicher nicht das, was sich die schwerkranken Menschen auf der Warteliste erhofft haben. Auch die Ärzteschaft hatte sich für die Widerspruchslösung ausgesprochen. Die Widerspruchslösung hätte die Bürger in die Pflicht genommen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden und so zu einer deutlichen Steigerung der Spenderzahlen führen können. Trotzdem ist das heute beschlossene Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft ein Fortschritt gegenüber der bisherigen Regelung ...

Quelle: bundesaerztekammer.de
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