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Die BBT-Gruppe bedauert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung nach Paragraf 217 im Strafgesetzbuch. „Wir haben den Anspruch, todkranken Menschen mit Liebe zu begegnen, ihre Schmerzen zu lindern und ihnen das Gefühl zu geben, dass ihr Leben dann in Würde zu Ende geht, wenn es nicht an einem gewählten Punkt willkürlich abgeschnitten wird“, sagte BBT-Geschäftsführer Dr. Albert-Peter Rethmann ...
Quelle: bbtgruppe.de