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BDO: Bundesgesundheitsministerium: Rettungsschirm für Krankenhäuser verlängert

5. Mai 2021

Dr. Marc Anschlag, LL.M. , Rechtsanwalt

Seit dem 09.04.2021 ist sie in Kraft, die „Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser“. Mit ihr soll die Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser während der „dritten Welle“ gesichert werden. Es geht um die Ausgleichsregelungen auf der Grundlage des § 21 KHG („Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2“), die mit der Verordnung bis zum 31.05.2021 verlängert worden sind, sowie um den Ganzjahresausgleich ...

Quelle: bdolegal.de
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