BDO legal: Kaiserschnitt auf Wunsch – strenge Anforderung an Aufklärung

22. Mai 2020

Geburtsschadenfälle sind nicht nur für die Betroffenen besonders tragische Ereignisse. Sie begründen bei bestehender Haftung auch außerordentlich hohe Schadensummen, die Kliniken wie Betriebshaftpflichtversicherer vor erhebliche Probleme stellen. Die Schadensverhütung ist daher von besonderer Bedeutung. Gerade bei einer Wunschsectio ohne medizinische Indikation sind die Anforderungen an die Aufklärung ausgesprochen hoch, wie das OLG Hamm (Urteil vom 10.12.2019, Az. 26 U 2/18) entschied.

Die Kläger, d.h. der Ehemann sowie die beiden Kinder der Verstorbenen, machten Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber der Klinik, in der die Mutter bei der Geburt eines der Kinder verstarb, geltend. Sie warfen dem Krankenhausträger eine fehlerhafte Behandlung und mangelhafte Aufklärung vor ...

Quelle: Pressemeldung – BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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