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WIR KOMMEN,
SIE ERLÖSEN.
Über die rechtliche Bedeutung von Hygienemängeln oder auch die einer unvollständigen Dokumentation für den Vergütungsanspruch haben wir hier bereits in der Vergangenheit berichtet. (s. LEGAL NEWS GESUNDHEITSWIRTSCHAFT Nr. 2/2019 und Nr. 5/2017). Wie das aktuelle Urteil des BSG vom 19.03.2020 (Az. B 1 KR 20/19 R) zeigt, ist auch eine ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten für den Vergütungsanspruch des Krankenhauses entscheidend.
Der Fall
Der bei der beklagten Krankenkasse Versicherte wurde im Krankenhaus der Klägerin wegen eines Mantelzellsymphoms (eine Form des Lymphdrüsenkrebses) im Jahr 2010 zwecks Durchführung einer allogenen Stammzelltransplantation (SZT) stationär behandelt. Einige Wochen später verstarb der Versicherte an den Folgen einer Sepsis mit Multiorganversagen ...