BDPK

BDPK legt Definitionsvorschlag für Fachkrankenhäuser vor

17. Mai 2023

Die Bund-Länder-Gruppe hat im Rahmen der Beratungen zur Krankenhausreform die Aufgabe erhalten, eine bundesweit einheitliche Definition der Fachkrankenhäuser zur erarbeiten. Eine Facharbeitsgruppe des BDPK hat sich intensiv hierzu ausgetauscht und den Verantwortlichen einen Definitionsvorschlag vorgelegt.

Die Herausforderung einer einheitlichen Definition von Fachkrankenhäusern und einheitlichen Vorgaben besteht darin, dass sich ihre Struktur & Rolle in der heutigen Versorgungslandschaft je nach Indikation und je nach Bundesland deutlich unterscheiden kann. So sind beispielsweise Fachkrankenhäuser der Neurologischen Frührehabilitation oder der Geriatrie in einzelnen Bundesländern nicht immer explizit im Krankenhausplan enthalten und gelten als Rehabilitationseinrichtungen. Für eine bundesweit einheitliche Definition empfehlen wir daher, nicht die strukturelle Beschaffenheit der Einrichtung, sondern den hohen Grad der Spezialisierung auf ausgewählte medizinische Fachgebiete als definitorisches Merkmal der Fachkrankenhäuser festzuhalten. Mit ihrer hohen Expertise zeichnen sich Fachkrankenhäuser dadurch aus, dass sie auch die schweren und die schwersten Krankheitsbilder ihres Disziplinenspektrums behandeln können...

Quelle: bdpk.de
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