-
3M™ easySTROPS
Strukturprüfung leicht gemacht -
3M™ Abrechnungsprüfung
Erlöse nachhaltig gesichert
Für die Privatkliniken nach § 30 Gewerbeordnung (GewO) ohne Versorgungsvertrag gelten nicht nur in der Zulassung und im Betrieb spezielle gesetzliche Regelungen.
Unterschiede gibt es auch in der steuerrechtlichen Behandlung. So sind die Leistungen von Privatkliniken nach § 30 GewO nur eingeschränkt von der Umsatzsteuer befreit.
Der BDPK fordert hier eine gesetzliche Neuregelung von § 4 Nr. 14 b Umsatzsteuergesetz, die die Umsatzsteuerpflicht von der erbrachten Leistung und ihrer medizinischen Notwendigkeit abhängig macht...
Quelle: Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK)