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BDPK: Rettungsschirm für Krankenhäuser - Kliniken benötigen Planungssicherheit in schwierigen Zeiten

22. Januar 2021

Das BMG hat am 18.01.2021 einen Referentenentwurf vorgelegt, der eine Verlängerung des aktuellen Rettungsschirms für Krankenhäuser (§ 21 Abs. 1a Satz 1 KHG) und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (§ 111d SGB V und § 22 KHG) bis zum 28.02.2021 vorsieht. Zudem soll der Kreis der Häuser, die Ausgleichszahlungen erhalten können, auf Kliniken mit Spezialisierung auf Lungen- und Herzerkrankungen und Erfahrung in der intensivmedizinischen Behandlung und Behandlung langzeitbeatmeter Patientinnen und Patienten erweitert werden ...

Quelle: bdpk.de
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