Bei der geplanten Krankenhausreform zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung bleiben Psychologie und Psychotherapie auf der Strecke

15. Februar 2024

Bei der geplanten Krankenhausreform zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung bleiben Psychologie und Psychotherapie auf der Strecke

Stellungnahme des BDP zur Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung im Bereich der Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie

In ihrer achten Stellungnahme zur Reformierung der Krankenhausbereiche Psychiatrie/Psychosomatik hat die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzte 17-köpfige Expert*innen-Kommission ihre Empfehlungen veröffentlicht. Grundsätzlich begrüßt der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) e. V. Reformvorhaben des BMG zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung.

Richtig und wichtig sind die empfohlenen Maßnahmen zur sektorenübergreifenden Verbesserung der Versorgung psychischer Erkrankungen mit der Schaffung flexibler Übergänge zwischen den Bereichen der ambulanten und stationären Versorgung. Allerdings müssen auch die psychologischen und psychotherapeutischen Versorgungsleistungen hier Berücksichtigung finden. Schon die Zusammensetzung der Expert*innen-Kommission aus verschiedenen Fachgebieten, beispielsweise der Gesundheitsökonomie oder Versorgungsforschung, aber ohne Einbezug der Psychologie / Psychotherapie, fällt hier ins Auge.

Zwar wird in den Vorschlägen der Kommission der weitere Ausbau der Versorgung psychisch Erkrankter gefordert. Doch es bleibt zu befürchten, dass trotz der Vorgaben in der Personalrichtlinie Psychiatrie in Kliniken und Krankenhäusern zu wenige Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen für eine leitlinienorientierte Psychotherapie angestellt werden. Überraschen- derweise findet die Psychotherapie als leitlinienorientierte Heilbehandlung im gesamten Text der Stellungnahme der Kommission keine Erwähnung. Dabei wünschen sich immer mehr psychisch erkrankte Menschen eine nicht ausschließlich medikamentöse, sondern wissenschaftliche und leitlinienorientierte und damit eine oftmals vordergründig psychotherapeutische Behandlung.

Nicht nur im stationären, sondern auch ambulanten Bereich besteht seit langer Zeit ein Versorgungsmangel im Bereich psychischer Erkrankungen, eine an der aktuellen Situation ausgerichtete Bedarfsplanung steht noch aus. Insgesamt könnte die Berücksichtigung bereitstehender psychotherapeutischer Fachkräfte bestehende Versorgungsmängel im stationären und ambulanten Bereich beheben.

Grundsätzlich sollte bei Fragen zu psychischen Erkrankungen sowie zur psychischen und psychosozialen Gesundheit die Disziplin Psychologie beteiligt werden. Eine zentrale Forderung des Verbandes in der Stellungnahme ist es daher, die psychologisch-psychotherapeutische Expertise zu berücksichtigen und Vertreter*innen dieser Fachbereiche in die Regierungskommission zu berufen.

Quelle: Pressemeldung – Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)
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