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Beschluss des Landgericht Kassel: Ärzte und Kliniken müssen Kopien der Behandlungsunterlagen auch an Krankenkasse herausgeben

26. April 2022

Das Landgericht Kassel hat nun ein Einsichtsrecht der Krankenkasse bejaht: Dem Gesetz könne nicht entnommen werden, dass das Einsichtsnahmerecht in § 630 g BGB abschließend geregelt und die Rechtsstellung anderer möglicher Verfahrensbeteiligter im Vergleich zur früheren Rechtslage eingeschränkt werden sollte...

Quelle: christmann-law.de
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