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Beschluss: Drohbescheide an ungeimpfte Pfleger „rechtswidrig“
Das Verwaltungsgericht in Schleswig-Holstein hat eine bedeutsame Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gefällt. Das bisherige Vorgehen der Gesundheitsämter ist rechtswidrig. Bisher wurde von Pflegern und Krankenschwestern Impfnachweise gefordert und Bußgelder angedroht...
Quelle: focus.de